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Hinweis zur Abgabe der Schülermonatskarten


Hinweis zur Abgabe der Schülermonatskarten

Angesichts der erneuten Verlängerung des Corona-Lockdowns werden die Februar-Schülermonatsfahrkarten per Post an die SchülerInnen
versendet. Vom Landratsamt Zollernalbkreis wird darauf hingewiesen, dass...

eine Rückgabe der Schülermonatskarten gemäß der naldo-Tarifbestimmungen nur vor dem Gültigkeitsbeginn möglich ist – also bis zum letzten Tag des Vormonats.Das bedeutet, dass die Februar-Schülermonatsfahrkarten bis spätestens 29.1.2021 zurückgegeben werden können. Falls die Schüler/Eltern sich zur Rückgabe der Februar-Karte entscheiden, hat dies im Regelfall zur Folge, dass der Juli-Bonusgem. § 6 Abs. 2 nicht gewährt werden kann.SchülerInnen, die sich für dasABO 25 entschieden haben, können die Fahrkarten grundsätzlich nicht zurückgeben, da es sich um eine Jahreskarte handelt.


Ob die Landesregierung 2021 eine ähnliche Regelung wie 2020
beschließt und Eigenanteile teilweise zurückerstattet, ist derzeit nochnicht bekannt.

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Aktuelle Pressemitteilung (naldo) vom 22.02.2021
 
Pressemitteilung (.pdf - Bitte anklicken!)
 

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